Hallo liebe Sportfreunde,
ab Montag den 30.08.2021 gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Das heißt, dass alle teilnehmenden Personen geimpft, getestet oder genesen sein müssen.
Der Vorstand des MTV hat sich beraten und beschlossen, dass beim Sporttreiben die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) anzuwenden ist, wenn mindestens Warnstufe 1 bzw. die Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 festgestellt wurde.
Damit folgen wir der aktuellen Corona-Verordnung (gültig ab 25.08.2021) sowie den Empfehlungen der Landesregierung und des Landessportbund.
Hier die aktuellen Änderungen:
1.) Alle Personen müssen einen Nachweis mitbringen über eine vollständige Impfung, einer überstandener Infektion (nicht länger als 6 Monate) oder einem negativen Testnachweis (max. 24h alt)
2.) Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise. (Testergebnis aus der Schule mitbringen)
3.) Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Nachweise
4.) Die Dokumentation in der Anwesenheitsliste und die entsprechenden Nachweise müssen von den jeweiligen Übungsleitern überprüft werden.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQantworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.
Unter der neuen E-Mail j-w.mevert@mtv-obernkirchen.de könnt Ihr mich ab sofort erreichen.
Mit sportlichen Grüßen
Jörg-Wilhelm Mevert
- Vorsitzender
MTV Obernkirchen von 1863 e.V.
Quellnachweis:
www.niedersachsen.de
www.lsb-niedersachsen.de
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