Hallo liebe Sportfreunde,
ab Montag den 30.08.2021 gilt für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Das heißt, dass alle teilnehmenden Personen geimpft, getestet oder genesen sein müssen.
Der Vorstand des MTV hat sich beraten und beschlossen, dass beim Sporttreiben die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) anzuwenden ist, wenn mindestens Warnstufe 1 bzw. die Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 festgestellt wurde.
Damit folgen wir der aktuellen Corona-Verordnung (gültig ab 25.08.2021) sowie den Empfehlungen der Landesregierung und des Landessportbund.
Hier die aktuellen Änderungen:
1.) Alle Personen müssen einen Nachweis mitbringen über eine vollständige Impfung, einer überstandener Infektion (nicht länger als 6 Monate) oder einem negativen Testnachweis (max. 24h alt)
2.) Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise. (Testergebnis aus der Schule mitbringen)
3.) Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Nachweise
4.) Die Dokumentation in der Anwesenheitsliste und die entsprechenden Nachweise müssen von den jeweiligen Übungsleitern überprüft werden.
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.
Unter der neuen E-Mail j-w.mevert@mtv-obernkirchen.de könnt Ihr mich ab sofort erreichen.
Mit sportlichen Grüßen
Jörg-Wilhelm Mevert
- Vorsitzender
MTV Obernkirchen von 1863 e.V.
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